
13.05.2025
Update zur Petition Nein zur Rechtsentwicklung & Militarisierung in Schulen, Hochschulen & Kultureinrichtungen
Mit dem Abschluss des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 6. April 2025 wurde faktisch die Gesinnungsprüfung wieder eingeführt. Darauf macht ein Beitrag zur Petition „Sagt Nein! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden“ (Update vom 18. April 2025) aufmerksam:
„Nach dem Einigungspapier zum TVöD soll es nun per Gesinnungsprüfung möglich sein, kritische Azubis gleich gar nicht mehr zu übernehmen.“
Im offiziellen Einigungspapier zum TVöD 2025 heißt es unter Punkt 5 („Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden“):
„Im Übrigen wird die bisherige Regelung des § 16a TVAöD wieder in Kraft gesetzt. Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Doch: Der bisherige § 16a TVAöD enthielt keine derartige Regelung. Es handelt sich also um eine neue Form der Gesinnungsprüfung – eingeführt durch einen Tarifvertrag und weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Die ver.di-Führung hat dem zugestimmt – trotz der bitteren Erfahrungen mit den Berufsverboten der 1970er und 1980er Jahre! Eine umfassende Darstellung dieser Politik findet sich im Artikel von Rolf Gössner, Mitglied unseres wissenschaftlichen Beirats:
➡️ Berufsverbote – Politik der 1970er/80er Jahre und kein Ende
Gegen wen richtet sich diese Gesinnungsprüfung? Etwa gegen faschistische Netzwerke bei Polizei und Spezialeinheiten? Nein – dort wird seit Jahren weggesehen. Zahlreiche AfD-Funktionäre und -Anhänger sind in hoheitlichen Positionen tätig – bis in den höheren Beamtenstatus. Werden diese nun die Gesinnungsprüfung durchführen?
Gemeint sind mit „hoheitlichen Tätigkeiten“ nicht nur Polizei und Justiz. Laut juraforum.de:
„Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegt. Sie werden in der Regel von Angehörigen des öffentlichen Dienstes ausgeübt, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen (Art. 33 Absatz 4 GG).“
Damit kann jeder Bewerber im öffentlichen Dienst betroffen sein – etwa studentische Hilfskräfte, Personen mit befristeten Verträgen, dual Studierende, etc.
Die Praxis zeigt: Die Betroffenen sind häufig Linke, Kriegsgegner und Menschen, die gegen den Völkermord in Gaza protestieren.
Beispiele:
Berufsverbot wegen Protest gegen den Völkermord in Gaza
Versuchtes Berufsverbot an der Uni München
Schulverweis wegen Protest gegen Bundeswehr an der Schule
Unsere Forderung:
Die ver.di-Führung muss diesen Absatz umgehend aus dem Vertrag streichen!
Bereits über 19.000 Menschen haben die Petition gegen diese Rechtsentwicklung unterschrieben:
✍️ Petition unterschreiben: Nein zur Rechtsentwicklung und Militarisierung in Schulen, Hochschulen und Kultureinrichtungen
Bitte helft mit, weitere Unterstützer:innen zu gewinnen!
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Bildquelle: https://demosmag.de/miteinander-wir/radikalenerlass-gegen-rechts